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Beamtenwillkür, seltsame Gerichtspraxis, Macht-Missbrauch, Verschleppung, zivile Opfer

 

Das sind Gründe, die eine erweiterte Kontrolle (Diese beginnt bereits bei der Wahl der Amts-Inhaber) nicht nur rechtfertigen sondern unbedingt notwendig machen. Eine Verteilung der Verantwortung auf mehrere Schultern als den bisherigen 7 wiegt einerseits leichter und andererseits ist die Begünstigung, deutsch=Filz, dadurch weitaus kleiner. Der Kantonsrat sollte auch die Freiheit haben, einen unwürdigen Amtsinhaber per sofort freizustellen - ohne aber den bekannten goldenen Fallschirm.

Der Gewaltentrennung, ein entscheidendes Element der Demokratie, sollte vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dort sind die Richtlinien abgelegt, nach denen sich die Politiker zu verhalten haben.

Tagblatt Online, 26. Juli 2011 01:03:53

Staatsanwalt und Parteipolitik

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Michael Götte ist Fraktionspräsident SVP im St. Galler Kantonsrat. (Bild: Quelle)

Gemäss der St. Gallischen Kantonsverfassung hat das Parlament den Auftrag, den Geschäftsgang der Gerichte zu beaufsichtigen. Selbstverständlich wird dabei dem Grundsatz der Gewaltenteilung Rechnung getragen, indem nicht etwa Urteile auf ihre Richtigkeit geprüft oder Gerichten Weisungen über die Aufhebung oder die Abänderung von Entscheiden erteilt werden. Vielmehr umfasst die Aufsichtsfunktion des Kantonsrats in der Praxis die Prüfung, ob die Amtsführung der Gerichte, der Strafuntersuchungs- und Vollzugsbehörden, des Konkursamtes und der ihnen unterstellten Behörden, Beamten und Angestellten funktioniert und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ausgeübt wird. Geschäftsgang, Personelles, Organisation und Infrastruktur werden ebenfalls untersucht und bewertet, um allenfalls Empfehlungen für Verbesserungen auszusprechen. Im Rahmen dieser Verantwortung hat sich die SVP-Fraktion während der laufenden Legislaturperiode wiederholt veranlasst gesehen, Auskunft über die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu verlangen.

Mit der Motion «Beschleunigungsgebot im Jugendstrafverfahren» beabsichtigten wir, die Zeitspanne zwischen der Tat und deren Ahndung durch die Jugendanwaltschaft zu verkleinern, da es gerade bei jugendlichen Tätern wichtig ist, dass die Sanktion ihrer Taten möglichst schnell erfolgt, damit sie auch die gewünschte erzieherische Wirkung hat. Die Interpellation «Informationsdefizit bei der Staatsanwaltschaft» wies auf fragwürdige Aussagen des Ersten Staatsanwalts in Bezug auf die Entwicklung der Jugendkriminalität hin, und mit dem Vorstoss «Mehr Sicherheit an Sportveranstaltungen» setzte sich die SVP für die Einführung von Schnellgerichten an Sportveranstaltungen ein, um randalierende Besucher sofort zur Rechenschaft ziehen zu können. Die Interpellation «Falsche Prioritätensetzung der St. Galler Staatsanwaltschaft?» verlangte schliesslich Auskunft über den Zeitaufwand des Ersten Staatsanwaltes in seiner Funktion als Eidgenössischer Untersuchungsrichter.

Verhalten ist ungebührlich

Offenbar nimmt der Erste Staatsanwalt die Vorstösse der SVP sehr persönlich, denn bereits 2008 äusserte er sich in einem Presseartikel abschätzig über unsere Motion zur Beschleunigung der Verfahren im Jugendstrafrecht und stellte damit die Integrität der parlamentarischen Arbeit der SVP in Frage. Die Tatsache, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft öffentlich gegen die Partei Stellung nimmt, welche die grösste Fraktion innerhalb seiner eigenen Aufsichtsbehörde bildet, ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch ungebührlich.

Mit Befremden mussten wir feststellen, dass er kürzlich in den Medien erneut die SVP-Fraktion kritisierte, indem er ihr unterstellte, sie führe eine politische Kampagne gegen ihn. Er unterstrich die Behauptung zudem mit einem unflätigen Ausdruck, der eines Staatsanwaltes unwürdig ist. Sein Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen, denn die SVP betrachtet die öffentliche Sicherheit als ihr Kernthema und hat demzufolge grösstes Interesse an einer gut funktionierenden und unabhängigen Staatsanwaltschaft. Dazu gehört auch, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft sich nicht öffentlich zur Politik äussert, sondern mit gutem Beispiel vorangeht und seine parteipolitischen Vorlieben für sich behält.

Wahl durch Kantonsrat?

Gegenwärtig wird der Erste Staatsanwalt von der Regierung und nicht vom Kantonsrat gewählt. Das Parlament fasste diesen Beschluss gegen den Widerstand der SVP in der Aprilsession 2010. Aufgrund der Erfahrungen mit dem gegenwärtigen Stelleninhaber stellt sich die berechtigte Frage, ob bei einer Wahl des Ersten Staatsanwalts durch den Kantonsrat die parteipolitische Unabhängigkeit dieses Amtes nicht besser gewährleistet wäre. Schliesslich ist die Ausgeglichenheit eines Wahlgremiums mit 120 Mitgliedern grösser, als wenn nur die 7 Mitglieder der Kantonsregierung die Wahl vornehmen. Die SVP-Fraktion wird die Einreichung eines entsprechenden parlamentarischen Vorstosses in der Septembersession prüfen.