Scheidung bezahlt der Staat

 

Amtsblatt des Kantons St. Gallen vom 4. Juli 2011
 
In einem Scheidungsurteil (Beilage) muss der Mann aus Serbien mit unbekanntem Aufenthalt die Hälfte der Gerichtskosten von Fr. 1'800.00, sowie die Hälfte der Publikationskosten tragen.
Die Kosten der Klägerin übernimmt der Staat (Steuerzahler).
Da der Serbe unauffindbar ist, muss folglich der Staat (wiederum der Steuerzahler) sämtliche Scheidungs-Kosten tragen.